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Fachgruppe „Ethik in der Lebensmittelwirtschaft“

Die Fachgruppe „Ethik in der Lebensmittelwirtschaft“ wurde auf Beschluss der Mitgliederversammlung im Dezember 2000 ins Leben gerufen.

Das sowohl ethisch als auch grundgesetzlich verbriefte Recht jedes einzelnen Menschen auf körperliche Unversehrtheit beinhaltet unter anderem den Zugang zu einer qualitativ und quantitativ ausreichenden Versorgung mit sicheren Lebensmitteln. In Anerkennung weiterer Grundrechte sind Lebensmittel derart herzustellen, zu behandeln, in Verkehr zu bringen und zu kennzeichnen, dass dem Verbraucher Sicherheit gewährleistet wird und dass ihm eine Auswahl auch entsprechend ernährungsphysiologischer, sittlicher, traditioneller oder weltanschaulicher (religiöser) Grundsätze möglich ist. Dabei gilt es, den Verbrauchern einen nachhaltig gesunden Weg der Ernährung zu ermöglichen sowie das lebensmitteltechnologische Wissen im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung in Gesellschaft, Wirtschaft und Umwelt zu wahren, anzuwenden und zu mehren.

Auf der Basis dieses Hintergrundes ist es das Ziel der Fachgruppe darüber nachzudenken, was im Gesamtbereich der Lebensmittelherstellung getan werden darf bzw. was nicht sowie darüber, was getan werden muss.

Die Mitarbeit in der Fachgruppe steht allen Mitgliedern der GDL offen.

Für Fragen hinsichtlich der Fachgruppe steht Ihnen deren aktueller Sprecher, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, gerne zur Verfügung.